Hintergrund
Für den Nachweis von Drogen kommen Suchteste und Bestätigungsteste zum Einsatz. Auf dem Untersuchungsauftrag daher bitte angeben, welche Substanzgruppen (s. u.) untersucht werden sollen. Falls auf dem Begleitschreiben nicht genauer definiert, untersuchen wir bei der Anforderung "Drogenscreening" auf Kreatinin und folgende Drogen mittels CEDIA: Benzodiazepine, Cannabinoide, Kokain-Metabolit, Opiate, Amphetamine und Designer-Amphetamine, EDDP (Methadon-Metabolit).
Für den Drogennachweis ist im Allgemeinen Urin besser geeignet als Serum oder Plasma, weil im Urin viele Wirkstoffe und deren Metaboliten in höheren Konzentrationen vorliegen und damit besser und länger nachweisbar sind. Mind. 10 ml Urin ohne Zusätze einsenden; falls die Probe nicht sofort verschickt werden kann, wird Kühlung, bei längerer Lagerung (> 3 Tage) Tiefkühlung empfohlen.
Suchteste (Screeningteste)
Suchteste werden in der Regel mit immunologischen Verfahren (instrumentell oder Streifentest) durchgeführt. Bei den immunologischen Verfahren handelt es sich um Gruppentests mit kreuzreaktiven Antikörpern, die jeweils mit einer Reihe strukturähnlicher Verbindungen reagieren. Kalibriert werden die Verfahren mit einer Bezugssubstanz. Die in der Probe tatsächlich vorhandenen Wirkstoffe und Metaboliten sind in der Regel nicht bekannt. Als Messergebnisse erhält man halbquantitative Konzentrationswerte, ausgedrückt in Äquivalenten der jeweiligen Bezugssubstanz, die mit einer größeren Messunsicherheit behaftet sind. Dies gilt insbesondere für Gruppentests, wie Benzodiazepine oder Opiate, wo große Unterschiede in der Kreuzreaktivität der jeweiligen Substanzen bestehen können.
Schwellenwert (Cut-off)
Das Testergebnis wird als "positiv" oder "negativ" mitgeteilt. Als "positiv" wird ein Test dann gewertet, wenn der jeweilige Schwellenwert (siehe im Leistungsverzeichnis) überschritten ist. Aus Gründen der Nachweissicherheit (Vermeidung von falsch positiven Ergebnissen) liegt der Schwellenwert um ein Mehrfaches über der Nachweisgrenze des Verfahrens. Ansonsten ist dieser willkürlich gewählt und „schneidet“ alle Messwerte unterhalb dieses Grenzwertes ab und bewertet diese als "negativ". Die niedrigsten Schwellenwerte werden z. B. durch die CTU-Kriterien (Fahreignungsbegutachtung) vorgegeben. In der Klinischen Chemie liegen die Schwellenwerte deutlich höher.
Bestätigungstests
Die oben genannte Charakteristik von Screeningmethoden schränkt auch deren rechtliche Verwertbarkeit ein: Diese immunchemischen Methoden besitzen juristisch nur einen hinweisenden Charakter, während die anschließende Bestätigung beweiserheblich ist.
Bei den Opiaten hat die Bestätigung noch eine weitere wichtige Bedeutung. Codein- bzw. Dihydrocodeinhaltige Schmerzmittel führen zu einem positiven Suchtest genauso wie der Heroinkonsum, haben aber strafrechtlich eine andere Relevanz. Mit der Bestätigungsanalytik kann zwischen beidem unterschieden werden.
Die Bestätigung erfolgt mittels Flüssigchromatographie (UPLC) gekoppelt mit Massenspektrometrie (MS). Das Probenmaterial wird ein zweites Mal überprüft und die Identität der verdächtigen Substanz mittels dreier Kriterien sicher gestellt. Diese Analytik kann bei Bedarf für jede Substanz nachgefordert werden.
Substanzgruppen und Nachweisfenster im Urin
siehe Tabelle
Die Nachweisbarkeitsdauer ist dosisabhängig. Mit Abweichungen der Nachweisbarkeitsdauer nicht unbeträchtlichen Ausmaßes nach oben und unten muss stets gerechnet werden.
Probenmanipulation
Der Nachteil von Urinkontrollen (UK) ist die Möglichkeit der Manipulation durch den Probanden. Da in der Drogenszene verschiedene Verfahren bekannt sind, mit deren Hilfe falsch negative Ergebnisse bei Drogentests bewirkt werden können, muss die Probengewinnung mit begleitender Sichtkontrolle oder Markierung durch eine orale Markersubstanz (z. B. RUMA-Marker) erfolgen. Auf die folgenden Manipulationsmöglichkeiten sollte geachtet werden:
- Extreme Flüssigkeitsaufnahme (endogene Verdünnung)
- Verdünnung der Originalprobe mit Wasser, Tee, drogenfreiem Urin oder anderen geeignet erscheinenden Flüssigkeiten (exogene Verdünnung bei der Urinabnahme)
- Probenvertauschung und Abgabe von Fremdharn
- Zusatz von Störsubstanzen z. B. Salz, Zucker, Süßstoff, Toilettenreiniger, Flüssigseife, Desinfektionsmittel, Säuren, Laugen, Vitaminpräparate, Aufguss aus Kanadischer Gelbwurzel
Labortechnisch können Manipulationen folgendermaßen überwacht werden:
- Kreatinin: exogene und endogene Probenverdünnung
- Sample Check: Zusätze von Säuren, Laugen und oxidierenden Substanzen
- RUMA-Marker: Probenvertauschung und Verdünnung mit Fremdurin
Verlaufskontrollen
Bei Verlaufskontrollen sollte die größere Messwertstreuung immunologischer Tests berücksichtigt werden. Des Weiteren muss auf die Ausscheidungsleistung der Niere normiert und der semiquantitative Wert durch das Kreatinin dividiert werden. Erst wenn der Kreatininquotient eines Probanden bzgl. eines Parameters deutlich angestiegen ist, kann man von einem erneuten Konsum sprechen. Die Höhe des Anstiegs sollte z. B. bei Cannabiskonsum mind. den Faktor 2 betragen.
Problematik der Designerdrogen bzw. „legal highs“
In der Szene sind in den letzten Jahren zunehmend Varianten bekannter Betäubungsmittel aufgetaucht. Mit diesen Substanzen soll das BTM umgangen werden. Dazu zählen:
- „Kräutermischungen“ oder „Räuchermischungen“, denen synthetische Cannabinoide zugesetzt werden (Spice)
- Vermeintliche „Badesalze“, „Reinigungsmittel“ und „Pflanzendünger“, die u. a. synthetische Cathinone enthalten (z. B. Mephedron)
- Hartgelatinkapseln bzw. sogenannte Party-Pills, die Substanzen aus diversen Wirkstoffgruppen enthalten können.
Mit den gängigen Such- und Bestätigungstests können diese Substanzen nicht erfasst werden. |