Erreger
Enterohämorrhagische E. coli (EHEC) sind eine Untergruppe von E. coli, die sich durch die Produktion bestimmter Zytotoxine, den Shigatoxinen 1 und/oder 2, auszeichnen. EHEC können in verschiedenen Serogruppen auftreten, die durch die Struktur des Oberflächen-O-Antigens, definiert sind. Weltweit und auch in Deutschland am häufigsten wird EHEC O157 nachgewiesen.
Infektionsweg und Verbreitung
Das hauptsächliche Reservoir für EHEC stellen Rinder, Schafe und Ziegen dar. EHEC werden oral durch kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser aufgenommen, auch Mensch-zu-Mensch-Übertragungen kommen vor. Bei Kindern unter 3 Jahren liegt der häufigste Infektionsweg im direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Bei älteren Kindern und Erwachsenen erfolgt die Infektion mit EHEC in der Regel über kontaminierte Nahrungsmittel.
Klinik
- Inkubationszeit: 2 - 10 Tage (im Mittel 3 - 4 Tage)
- Bei bis zu 80 % der Patienten unblutige, wässrige Diarrhoe, begleitet von Erbrechen, Übelkeit, Abdominalschmerzen und selten Fieber
- Bei 10 - 20 % der Patienten hämorrhagische Kolitis mit krampfartigen Bauchschmerzen, blutigem Stuhl und teilweise Fieber
- Auch asymptomatische Verläufe
- Komplikationen: Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS): Trias hämolytische Anämie, Thrombopenie, Nierenversagen, bei 5 -10 % der symptomatischen EHEC-Infektionen, häufigster Grund für akutes Nierenversagen bei Kindern, Letalität in der Akutphase 2 %.
Diagnostik
Der Nachweis von EHEC erfolgt mittels molekularbiologischem Nachweis der Shigatoxin 1/2-Gene. Eine Untersuchung auf EHEC muss gezielt angefordert werden!
Therapie und Prophylaxe
Die Therapie erfolgt symptomatisch. Eine antimikrobielle Therapie ist nicht empfohlen, da sie die Bakterienausscheidung verlängern und zur Stimulierung der Toxinbildung führen kann.
Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach klinischer Genesung ist in der Regel möglich, wenn in drei im Abstand von 1 - 2 Tagen untersuchten Stuhlproben kein EHEC-Nachweis erfolgt.
Meldepflicht
Direkter Erregernachweis ist meldepflichtig nach § 7 IfSG, Verdacht, Erkrankung oder Tod an HUS sind meldepflichtig nach § 6 IfSG. |