Erreger
Röteln werden vom Rubellavirus, ein RNA-Virus, das nur beim Menschen vorkommt, verursacht.
Infektionsweg und Verbreitung
Röteln werden über Tröpfcheninfektion mit einem Kontagiositätsindex < 40 % übertragen. Erkrankte sind ca. eine Woche vor bis eine Woche nach Erkrankungsbeginn infektiös.
Klinik
- Inkubationszeit: 14 - 21 Tage
- kleinfleckiges Exanthem (meist hinter den Ohren beginnend), nuchale Lymphknotenschwellung, Fieber. Komplikationen: Arthralgien, thrombozytopenische Purpura (1/3000 Fälle), Meningoenzephalitis (1/10.000 Fälle)
- Bei Kindern in 50 % asymptomatisch (bei Erwachsenen in 20 - 30 %)
- Bei Infektion in der Schwangerschaft Gefahr der Rötelnembryopathie beim Kind (Gehörschäden, strukturelle Defekte, Augendefekte, Herzmissbildungen):
bis 11. SSW: Infektionsrate 70 - 90 %, Embryopathierate: 25 - 65 %
11. - 17. SSW: Infektionsrate ca. 55 %, Embryopathierate: 8 - 20 %
nach 17. SSW: Infektionsrate ca. 20 - 35 %, Embryopathierate ca. 3,5 %
(Normalrisiko)
Diagnostik
Nachweis Röteln-Virus-spezifischer IgM- und IgG-AK mittels EIA. Der früher durchgeführte HAH, der neutralisierende Gesamtantikörper nachweist, wird nicht mehr durchgeführt.
V. a. akute Röteln-Infektion: IgM- und IgG-AK. IgM-AK sind etwa ab dem 2. - 4. Tag nach Exanthemausbruch für 1 - 6 Monate (selten auch länger) nachweisbar (auch bei asymptomatischen Infektionen, nach Impfung und teilweise bei Reinfektionen).
Röteln-Screening im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge: Eine Prüfung der Röteln-Immunität mittels Bestimmung der Röteln-IgG-AK soll bei fehlendem Nachweis von zwei dokumentierten Röteln-Impfungen bzw. fehlender dokumentierter Immunität durchgeführt werden. Bei unklaren Befunden ggf. Aviditätsbestimmung der IgG-AK und Immunoblot (AK gegen E2 weisen auf eine mind. 3 Monate zurückliegende Infektion hin). Bei fehlender Immunität serologische Kontrolle bis zur 17. SSW empfohlen.
Immunitätsabklärung nach Impfung: IgG-AK
V. a. Rötelnembryopathie: IgM-AK sind bei Geburt sowie in den ersten 3 Lebensmonaten bei 95 % der Fälle nachweisbar, IgG-AK sind nicht von mütterlichen AK unterscheidbar, PCR-Nachweis in Blut, Rachensekret, Urin bei ca. 80 % der infizierten Kinder bis zum 3. Lebensmonat positiv
V. a. Röteln-Meningoenzephalitis: Bestimmung von IgG-AK im Serum und Liquor und Errechnung des spezifischen AK-Indizes.
Nachweis von Röteln-Virus-RNA mittels PCR: In Sonderfällen aus Rachenabstrichen, Liquor, Fruchtwasser, Chorionzottenbiopsie, EDTA-Blut etc.
Therapie und Prophylaxe
Es steht keine spezifische antivirale Therapie zur Verfügung. Die aktive Immunisierung sollte gemäß STIKO-Empfehlung erfolgen.
Meldepflicht
Direkter und indirekter Erregernachweis sind meldepflichtig nach § 7 IfSG, Röteln (Verdacht, Erkrankung, Tod, konnatal und postnatal) meldepflichtig nach § 6 IfSG. |